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   BFH, 23.04.1969 - I R 54/67   

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https://dejure.org/1969,1174
BFH, 23.04.1969 - I R 54/67 (https://dejure.org/1969,1174)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1969 - I R 54/67 (https://dejure.org/1969,1174)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1969 - I R 54/67 (https://dejure.org/1969,1174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verein für Heimatpflege - Verpachtung eines Gasthauses - Freilandmuseum - Räumlich enger Zusammenhang - Räumliche Verbindung - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 389
  • BStBl II 1969, 441
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 26.04.1938 - VI a 27/37
    Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 54/67
    Die für die Bejahung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche spekulative Absicht im Sinne des Urteils des RFH VI a 27/37 vom 26. April 1938 (RStBl 1938, 613) sei danach gegeben.

    Das FG führte aus, zu Unrecht berufe sich das FA auf das RFH-Urteil VI a 27/37 (a. a. O.), das noch zu § 11 Abs. 1 der I. KStDVO ergangen sei.

    Das Gericht halte das zitierte RFH-Urteil VI a 27/37, das eine reine Vermögensverwaltung im Hinblick auf den wirtschaftlichen Zusammenhang der verpachteten Gastwirtschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verneint habe, auf den vorliegenden Fall auch deshalb nicht für anwendbar, weil die den Verein bestimmenden Motive bei der Einrichtung der Gastwirtschaft und selbst das Vorliegen einer spekulativen Absicht im Hinblick auf eine Steigerung der Einnahmen des nahegelegenen Museums die privilegierende Bestimmung des § 6 Abs. 3 GemV nicht beiseite schieben könnten.

    Der vorliegende Streitfall ist dem mit RFH-Urteil VI a 27/37 entschiedenen nicht vergleichbar, in dem der RFH ausgesprochen hat, daß bei wirtschaftlichem Zusammenhang des verpachteten Betriebsvermögens mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen die Verpachtung dieses Betriebsvermögens den Rahmen der reinen Vermögensverwaltung überschreiten könne.

  • BFH, 17.12.1957 - I 182/55 U

    Überlassung von Vereinsräumen gegen Entgelt als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 54/67
    Für die Abgrenzung der reinen Vermögensverwaltung vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat bereits der RFH eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt, die im Urteil des BFH I 182/55 U vom 17. Dezember 1957 (BFH 66, 247, BStBl III 1958, 96) wiedergegeben sind.
  • BFH, 08.03.1967 - I 145/64
    Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 54/67
    Insbesondere die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wie sie in einer nachhaltigen eigenen Tätigkeit des im übrigen als gemeinnützig anerkannten Steuerpflichtigen zum Ausdruck kommt, ist nach dem BFH-Urteil I 145/64 vom 8. März 1967 (BFH 88, 240, BStBl III 1967, 373) für die Beurteilung entscheidend.
  • BFH, 17.01.1961 - I 53/60 S

    Einordnung einer Vermietung von Räumen in grösseren Bürohäusern als

    Auszug aus BFH, 23.04.1969 - I R 54/67
    Danach sprechen in der Regel die spekulative Absicht, der häufige, die vermieteten Räume zur Ware machende Wechsel der Mieter, der dadurch bedingte, in kaufmännischer Weise eingerichtete Bürobetrieb, die nicht unbedeutenden Nebenleistungen des Vermieters und die nach außen in Erscheinung tretende Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (s. auch BFH-Urteil I 53/60 S vom 17. Januar 1961, BFH 72, 637, BStBl III 1961, 233).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Anderes gilt jedoch beispielsweise dann, wenn Sonderleistungen --wie etwa die Überwachung und Reinigung des Gebäudes oder die (u.U. mit Rücksicht auf die gleichgelagerten Interessen der gewerblichen Mieter) Durchführung koordinierter Werbemaßnahmen-- erbracht werden, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten und deren Bereitstellung eine unternehmerische Organisation erfordert (BFH-Urteile vom 6. März 1997 IV R 21/96, BFH/NV 1997, 762; vom 27. Februar 1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441; vom 6. Oktober 1982 I R 7/79, BFHE 136, 497, BStBl II 1983, 80; vom 23. April 1969 I R 54/67, BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441; vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364; vom 18. März 1964 IV 141/60 U, BFHE 79, 373, BStBl III 1964, 367; zum Fall des Centermanagements siehe FG Hamburg, Urteil vom 23. April 1998 III 189/95, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.11.2007 - I R 42/06

    Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig

    Denn die Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist ebenso wie die Verpachtung von Gewerbebetrieben grundsätzlich der Vermögensverwaltung zuzurechnen, da bei gemeinnützigen Körperschaften eine § 4 Abs. 4 KStG entsprechende Regelung fehlt (Senatsurteile vom 4. April 2007 I R 55/06, BFHE 217, 113, BStBl II 2007, 725; vom 23. April 1969 I R 54/67, BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 64 AO Rz 11; Sauer in Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 64 AO Rz 14).
  • BFH, 04.04.2007 - I R 55/06

    Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines

    Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Verpachtung von Gewerbebetrieben und von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, da für gemeinnützige Körperschaften eine § 4 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes entsprechende Regelung fehlt (Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 64 AO Rz 11; Sauer in Beermann/ Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 64 AO Rz 14; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz 1897; Senatsurteil vom 23. April 1969 I R 54/67, BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441).
  • FG Bremen, 04.09.1973 - II 105/72
    Der getroffenen Entscheidung stehen die BFH-Urteile vom 8.März 1967 I 145/64 (BFHE 88, 240, BStBl III 1967, 373), vom 23.April 1969 I R 54/67 (BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441) und vom 4.März 1976 IV R 189/71 (BFHE 118, 346, BStBl II 1976, 472) nicht entgegen.

    In BFHE 95, 389, BStBl II 1969, 441 wird unter Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 26.April 1938 VIa 27/37 (RStBl 1938, 613) ausdrücklich betont, daß bei einem wirtschaftlichen Zusammenhang des verpachteten Betriebsvermögens mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen die Verpachtung des Betriebsvermögens den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung sprengen könne.

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